Bauträgerprüfung nach § 16 MaBV/IDW PS 830

Die Bauträgerprüfung ist auch eine materielle Prüfung; Insbesondere die §§ 3 bis 8 der MaBV.
  
Nach § 12 MaBV muss der Prüfer den notariellen Kaufvertrag dahingehend untersuchen, ob  darin Verstöße gegen die §§ 2-8 der MaBV-Vorschriften vorliegen. Diese Verstöße gegen die §§ 2 bis 8 der MaBV sind gem. § 12 MaBV der Aufsicht im  Prüfungsbericht (Prüfungsvermerk) zu melden.

Dazu werden einige Beispiele im Seminar vorgestellt, die der Bauherrenschutzbund in seiner Untersuchung bekannt machte.

2022 wird wieder auch auf den neuen IDW PS 830 eingegangen, der 2020 erstmals anzuwenden war. Dieser hat sich ausführlich der Berichterstattung angenommen, die künftig stark an den Bericht nach FinVermV angelehnt wurde. Auch das Thema Negativerklärung wird wieder eine Rolle spielen, dazu hat das IDW im PS  830 auch umfangreicher Stellung bezogen. Abrunden wird das Seminar die Besprechung des Prüfungsberichts.

Wenn Sie wissen wollen, wie Sie unser wp.net Handbuch bei der Bauträgerprüfung unterstützt, studieren Sie doch unser Anwenderhandbuch zur MaBV-Prüfung.

Zum Anmeldeformular