Lagebericht als Stolperstein

Die Prüfung der von den Geschäftsführern erstellten Lageberichte ist seit Jahren ein großes Reizthema im Berufsstand. Immer wieder nimmt das Referat Abschlussdurchsichten der WPK-Abt. Berufsaufsicht dieses Thema zum Anlass, einen mehr oder weniger großen Schriftverkehr mit Abschlussprüfern zu führen. Seit dem Start der Reform der Qualitätskontrolle am 17.06.2016 nehmen auch manche Prüfer für Qualitätskontrolle die Lageberichte unter die Lupe und melden der Kommission f. Qualitätskontrolle eine vermeintlich „wesentliche Einzelfeststellung“. Kein Wunder also, dass sich die Zahl der wesentlichen Einzelfeststellungen sich von 2017 auf 2018 versechsfacht hat.
Wir sind der Auffassung, dass diesem Sanktionierungs-Überfluss das Augenmaß abhandengekommen ist. Lesen Sie dazu unsere Argumente für mehr Augenmaß.