Prüfung KMU-Wertpapierinstitute und Finanzdienstleister
Die Halbwertzeit des Prüfer-Know-hows für die Prüfung von Wertpapierinstituten und Finanzdienstleistern ist extrem kurz. Es sind nicht nur Gesetze und Verordnungen, die die Prüfer und Prüferinnen kennen und updaten müssen. Es gibt noch Merk- und Informationsblätter, Rundschreiben, Leitfäden und Formulare. Bisherige Finanzdienstleister wurden von der BaFin inzwischen in Wertpapierinstitute umfirmiert.
Die beiden WpI+FDI-Grundlagen Seminar finden am 17.11. und 18.11.2022 Online statt.
- Am 1. Tag, den 17.11. wird von 9.00 Uhr bis ca. 14.00 Uhr der KWG-Teil vorgestellt.
- Am 2. Tag, den 18.11. wird von 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr der WpHG-Teil Inhalt des Seminars sein.
Die halbtägigen Update-Seminare (für Fortgeschrittene) finden im Jan. 2023 statt. Damit sollen alle Teilnehmer auf dem gleichen aktuellen Stand für die WpI-FDI-Prüfungen des Jahres 2023 sind.
Michael Gschrei im Gespräch mit Michael Böllner zur neuen FDI-Prüfung
Die Bezeichnung „Finanzdienstleistungsinstitut“ war gestern, „BaFin-Neu“ nennt diese Unternehmen seit 2021 „Wertpapierinstitut“
Nicht nur der Name ändert sich…
Sehr geehrter Herr Böllner, lieber Mike,
Du gibst seit 2010 Dein Wissen und Deine praktischen Erfahrungen von der Prüferfront und mit der BaFin und Bundesbank in Deinen wp.net Seminaren an die Kolleginnen und Kollegen weiter. Dafür erstmal ein ganz großes Dankeschön.
Du engagiert sich seit der letzten Beiratswahl auch in der Berufspolitik. Über die wp.net-Liste „Gschrei“ bist Du seit 2018 im Beirat der Wirtschaftsprüferkammer. Auch für diesen Einsatz ein großes Dankeschön im Namen des gesamten mittelständischen WP-Berufsstands.
Das „Finanzdienstleistungsinstitut“ war gestern. BaFin hat die Bezeichnung „Finanzdienstleistungsinstitut“ abgeschafft. Die neue Bezeichnung lautet seit 2021 „Wertpapierinstitut“.
Diese Abschaffung hat auch weitreichende Folgen: Nicht nur der Name ändert sich! Die Namensänderung hat auch ein neues Gesetz zur Folge, es nennt sich „Wertpapierinstitutsgesetzt (WpIG)“. Die Finanzdienstleistungsinstitute wurden also aus dem Regelungen zum KWG herausgenommen, für sie gilt jetzt das WpIG.
Die Vorschriften des WpIG sind dem KWG nachgebildet. Jedoch gilt die bisherige Gruppeneinteilung nicht mehr. Es gibt nur noch kleine und mittlere Wertpapierinstitute. Und, wie immer, der Teufel steckt im Detail.
Überraschenderweise sind nur jene Institute von den Änderungen betroffen, die auch das Wertpapiergeschäft zum Gegenstand haben. Die Unternehmen aus der Leasing- und Factoringbranche bleiben im Regelungsbereich des KWG. Sie behalten weiterhin den Status „Finanzdienstleistungsinstitut“.
Obwohl das neue WpIG schon seit dem 26. Juni 2021 anzuwenden ist, verhält sich die Bafin hier absolut still mit Verlautbarungen. Rundschreiben sind noch keine ergangen. Es gibt auch eine Mantelverordnung, mit der die verschiedenen Verordnungen, die bisher zum KWG ergangen sind, für das WpIG - teils mit Änderungen - übernommen werden. Diese Mantelverordnung befindet sich derzeit noch im Konsultationsstadium. Spätestens bei meinem Update-Seminar im Januar 2022 wird sie vorliegen. Dann werde ich auch über die endgültige Fassung referieren.
Zum einen müssen die Wirtschaftsprüfer die Berichte über die Jahresabschlussprüfung weitestgehend neu schreiben. Ein Grund ist, dass alle Verweise auf gesetzliche Grundlagen mit der Einführung des WpIG falsch sind. Eine Riesenarbeit kommt auf die Prüfer zu, die wp.net wohl mit einem Musterbericht für ihre Seminarteilnehmer unterstützen wird.
Es sind auch ein paar neue Prüfungsaufgaben hinzugekommen. Zum Beispiel die Beurteilung, ob die Einstufung als kleines Wertpapierinstitut (noch) richtig ist. Allerdings können wohl einige Berichtsthemen, wie z. B. das Risikomanagement und die Anti-Geldwäsche aus der bisherigen Berichterstattung weitestgehend übernommen werden.
Das WpHG bleibt unverändert anwendbar. Und das ist die gute Nachricht: Im WpHG hat sich gesetzlich wenig geändert. Das hat die BaFin aber nicht davon abgehalten, die MaComp neu zu fassen. Auch hierzu werde ich im Januar-Seminar ausführlich Stellung nehmen.
Nach dem Ende der Corona-Pandemie hat die Aufsicht die Zügel wieder straffer angezogen. Es werden häufiger die Berichte nach § 89 WpHG anfordert und auch Prüfungsschwerpunkte für das KWG gesetzt. Man sollte darauf vorbereitet sein!“
Lieber Mike, ich danke Dir für die Ausübung der Warnfunktion bei der Fortbildung im Wertpapierinstitutsbereich. Die Update-Seminare 2022 scheinen wichtiger zu sein, wie schon lange nicht mehr.
Für die Wissenstransformation 2022 wünschen wir Dir wieder gut besuchte Seminare und hoch motivierte Teilnehmer/innen.