2016 - WP-Reformpleite schnell abhaken!

Rücktritte ...

Das Jahr 2016 startete mit einem Paukenschlag. Der als sehr umtriebig bekannt gewordene APAK-Vorsitzende, Dr. Spindler warf zum 31. Dezember 2015 hin. 

Ob es einen Warnschuss aus dem BMWi gegeben hatte, seine Finger aus der Berufspolitik zu nehmen oder ob der Frust über seine gescheiterte Initiative für eine selbständige APAS-Behörde seine Entscheidung auslöste, durfte die Öffentlichkeit nicht erfahren.

So konnte sich Prof. Martens am Ende seiner Laufbahn bei der APAK und zuvor beim Qualitätskontrollbeirat seinen Herzenswunsch erfüllen und doch noch Vorsitzender werden. In Insiderkreisen wurde das Gerücht verbreitet, dass sich Prof. Martens auch für den lukrativen Posten des APAS-Chefs beworben hätte.

 

Auch bei der PCAOB rumorte es: Vorstand Jay Hanson trat überraschend zurück!

Ohne Angabe von Gründen erklärte das Vorstandsmitglied (Verwaltungsrat) der PCAOB, Jay D. Hanson am 23. Dezember 2016 seinen Rücktritt, berichtet accountingTODAY (aT). Er war zuständig für das Budget. Seine Amtszeit wäre bis Oktober 2018 gegangen. at berichtet, dass er als einziger gegen sein eigenes PCAOB-Budget stimmte: Umfang 267 Millionen Dollar Aufsichtskosten. Da werden die deutschen Prüfer künftig noch tief in die Taschen greifen dürfen.

Hanson kritisierte das aus großen Organisationen bekannte Parkinsonsche Gesetze (Bürokratiewachstumsgesetze, oder Angestellte schaffen sich gegenseitig Arbeit). Scheinbar hat dieser "Bürokratiewachstumsvirus" die PCAOB fest im Griff.

Mr. Jay Hanson wird in at zitiert: "Bevor wir ein weiteres Wachstum der Belegschaft unterstützen, sollten wir unseren aktuellen Personalbestand, Personalauslastung und Aktivitätenmix genau untersuchen." Recht hat er!

Bei solchen Kostenberichten denkt man doch wohl unwillkürlich an die großen APAK-Zeiten. Zur APAK-Verschwendung mehr auf wpwatch.

 

Doch lesen Sie selbst den accountingTODAY-Bericht.

 

Deutsches Grundgesetz beim APAReG auf dem Abstellgleis
Ex-Kommissar M. Barnier war 2011 noch guter Hoffnung

 

Genießt die kleine Gruppe der deutschen Wirtschaftsprüfer keinen verfassungsrechtlichen Schutz?

Anfangs 2016 waren APAReG und AReG noch nicht in trockenen Tüchern: Es fehlte noch die Unterschrift des Bundespräsidenten. Wegen der ungewöhnlich langen Prüfungszeit keimte bei so manchen Freund des dt. Grundgesetz die Hoffnung, dass Herr Gauck einmal seiner Merkeltreue abspenstig werden könnte. Doch weit gefehlt. Am 31. März 2016 unterzeichnete der Bundespräsident das APAReG, trotz des verfassungsrechtlichen Verstosses gegen das Demokratiegebot.

 

Gutachter kritisieren GG-Verstoß und Nichteinhaltung der EU-Vorgaben.

Deutlich hat Prof. Kluth in seinem Gutachten auf die Verfassungsverstöße hingewiesen. Hier wurde er nicht angehört, obwohl Prof. Kluth vom Bundestag gerne zu Verfassungsfragen als Sachverständiger geladen wird. Wie man hörte, haben jene BMWi-Fachleute mit dem Hinweis gepunktet, dass von diesem Verfassungsverstoß doch nur die kleine Minderheit der Wirtschaftsprüfer betroffen sei. Diese Gruppe kann man anscheinend vernachlässigen.

Auch die europarechtlichen Einwände unseres zweiten Gutachters, Prof. Herrmann aus Passau blieben auf der Lobby-Strecke hängen und erreichten nicht den Bundestag. Dass aktive Abschlussprüfer und Prüfer für QK auch Mitglieder der Prüferaufsicht Kommmission für QK sein dürfen, ist nur ein Punkt, der nach dem Hermann-Gutachten dem EU-Recht widerspricht. Aber was kümmert dies die Große Koalition, die bei unserer WP-Reform bekanntlich auch den Koalitionsvertrag 2013 außer Kraft setzte.

 

Hier können Sie sich das Hermann-Gutachten herunterladen.

 

"Das Klüngel-Oligopol ist für eine Reform überfällig!"

 

Die Berichterstattung der deutschen Mainstream-Presse über die Big4-Gesellschaften beschränkt sich im Grunde nur auf die Vermittlung deren grandiosen Wachstumsprozente, trotz oder wegen der Abschlussprüfer- und -Aufsichtsreform. Nur über wpwatch erfährt der interessierte Bürger von den laufenden Schieflagen der Big4-Wirtschaftsprüfung.

Scheinbar hat die englische Presse weniger "Beißhemmung" bei der Berichterstattung. Auch 2016 wurde wieder über einige Fälle aus der Finanzkrise berichtet. In einem Fall 2016 ging es um den sog. Florida-Fall, in den die PwC USA involviert war. wpwatch berichtete darüber.

 

Selbstkontrolle als Schutzmaßname vor Big4-Mängeln

Die FT-Journalistin Brooke Masters nahm sich in ihrem Artikel vom 19. August 2016 „A clubby oligopoly that is overdue for reform“ die Big4-Wirtschaftsprüfung vor. Das Clubby Oligopol (Klüngel-Oligopol) oder wie wir Big4 nennen "Big4-Loge" muss reformiert werden. Die Merkel-Regierung unter der Leitung des zuständigen Ministers Sigmar Gabriel sieht dies für Deutschland scheinbar anders. Dies bewies uns deren Umsetzung der EU-Reform. Analog zur Anhebung der EU-Abgaswerte zur Verhinderung eines Abgas-Ausstoß-Verstoßes hat die Große Koalition die Grenzwerte für einen Verstoß gegen die Unabhängigkeit der Prüferaufsicht wenn nicht abgeschaltet,so doch massiv angehoben.

Zwei Big4-Gesellschaften, KPMG und PwC, teilen sich mittelbar die Leitung der Abschlussprüferaufsicht. Wer meint, dass mittelbare geschäftliche oder finanzielle Beziehungen nicht die Besorgnis der Befangenheit begründen, kennt die Rechtsauffassung der neuen APAS nicht. Aber warum sollte die APAS ihre Werte bei sich selber anwenden?

In der BAFA liegt die Leitung der Abteilung APAS - ohne Fachaufsicht versteht sich - seit dem Sommer 2016 in den Händen von drei ehemaligen KPMG-Wirtschaftsprüfern: Bose (Leitung), Koks und Schulze-Vollrath (stellv. Leitung).

Seit September 2014 liegt in der Wirtschaftsprüferkammer die Leitung der Berufsaufsicht (VOBA) wieder beim ehemaligen PwC-Vorstand und heutigen PwC-Aufsichtsratmitglied und Pensionsempfänger Dr. Gelhausen. Dessen Wahl war nur möglich mittels Unterstützung der Herzig-Liste (IDW und Deutscher Steuerberaterverband), der Hoffmann-Liste und der Liste des Buchprüferverbands.

So geht Demokratie in Deutschland!

Der Berufsstand soll sich für die ISA entscheiden ...

 

Qualität durch ISA oder weiterhin deutscher Sonderweg!

Die aussichtslose Lage des WP-Mittelstands - ob in der Facharbeit, in den Beziehungen zur Politik oder zu Lobbyisten -konnte nach unserer Analyse nur zu einer Entscheidung führen:

wp.net wird die Einführung der ISA als den Qualitätsstandard in Deutschland vorantreiben! Denn wer die Regeln aufstellt, gewinnt das Spiel. Dieses Theaterstück führen uns die Big4-Gesellschaften seit dem Jahr 2000 erfolgreich vor.

Aus dem WP-Reformdebakel der Großen Koalition für den WP-Mittelstand folgte für wp.net die Neuausrichtung. Nicht mehr die teilweise schräg und schlecht übersetzten/transformierten ISA-Standards in den IDW-PS sollen ab 2017 unsere Prüfung, Berichterstattung und den Prüfungsvermerk bestimmen. Wir wollen das Original einsetzen - am besten gleich in der englischen Fassung. Dass wir dazu überhaupt in der Lage sind, haben wir unserem Mitglied, Herrn WP/StB/CPA Dr. Richard Wittsiepe zu verdanken.

Im Sommer 2016 hat wp.net mit Dr. Richard Wittsiepe begonnen, die Jahresabschlussprüfung nach ISA in Seminaren dem prüfenden Berufsstand vorzustellen. Die Einführung der ISA-Prüfung wird uns 2017 noch stärker beschäftigen. Es gibt viele Gründe auf ISA umzusteigen.

Eine Skalierung der Abschlussprüfung mit den IDW-Prüfungsstandards und der Berufssatzung ist nur theoretisch möglich, scheiterte bislang in der Praxis. Wer das IKS auf Wirksamkeit prüfen will, macht sich und der Umwelt nur etwas vor. Dies haben die Verfasser der ISA erkannt. Die ISA verlangen die Wirksamkeitsprüfung nur unter ganz bestimmten Konstellationen. Auch deswegen ging der erste Skalierungsversuch 2011 schief.

Auf die Unterstützung durch den WPK-Vorstand brauchen wir nach dessen Äußerungen auf der Beiratssitzung am 2. Dezember 2016 nicht zählen. Wir müssen nach den Ausführungen des Präsidenten Gerhard Ziegler im Beirat befürchten, dass der Vorstand nichts tun wird, um die deutschen ISA-Anwender zu unterstützen. Ob dies mit der IFAC-Satzung im Einklang steht, wird zu prüfen sein. Der Test steht bevor. Die von Herrn Lahl eingebrachte und vom Beirat beschlossene Aufforderung an den Vorstand, dem Berufsstand die IFAC-Literatur kostenlos zur Verfügung zu stellen, wird der Testfall sein.

wp.net macht ernst mit der ISA-Facharbeit. Bis Ende Januar 2017 wird dem Berufsstand der wp.net-Entwurf zum Fachgutachten zur ISA-Jahresabschlussprüfung vorgestellt werden.