Ein Hoch auf den Förderalismus - Aufsicht über FinAnlV soll bei IHK und LRA bleiben!

 

Lieber Leser, liebe Leserin,

momentan weht einigen staatlichen exekutiven Stellen eine steife Brise ins Gesicht.

Am 5. Mai monierte das Bundesverfassungsgericht das Aufkaufprogramm der EZB als teilweisen Verfassungsverstoß.

Der uneinsichtige Bundesfinanzminister Scholz bekommt vom Bundesrat Nachhilfe in Demokratie. Denn bei der Übertragung der FinVermV-Aufsicht auf die BaFin zeichnet sich eine Wende ab. Am 30.04. haben sich zwei Bundesratsausschüsse, der Finanz- und der Wirtschaftsausschuss, mit Ihrer Empfehlung zum Gesetzentwurf zur Übertragung der Aufsicht über die FinanzAnlagenVermittler und... auf die BaFin an den Bundesrat gewandt:  

"Der federführende Finanzausschuss und der Wirtschaftsausschuss des Bundesrats empfehlen dem Bundesrat, den Gesetzentwurf abzulehnen."

 

Da auch Bayern und NRW gegen den Gesetzentwurf sind, dürfte das Gesetz zur Übertragung, gegen das sich unser AK-Leiter, WP Jörg Rompf, auch stark engagierte, Geschichte sein. Sein Einsatz scheint sich also gelohnt zu haben. Herr Rompf wird auch künftig wieder seine FinVermV-Seminare halten können. Danke Herr Rompf, für Ihren Einsatz! Noch ist der Kampf nicht ganz gewonnen. Denn das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig.

Der Ausschuss hat viele Gründe für eine Ablehnung herausgearbeitet bzw. von den Gegnern der Übertragung übernommen. Alle Gründe waren dem Bundestag schon vorgestellt worden. Einer lautet: Es liegen keine Missstände vor, die eine Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honoraranlagenberater auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erforderlich machen würden.

In der Bundesratsdrucksache, ebenso in einem Artikel von Fonds Online erfahren Sie noch mehr Gründe.


Wir bleiben im Dialog.

Herzliche Grüße
Michael Gschrei