Winkeljohanns Boutiquenprüfer

Missbrauch der Qualitätssicherung!

 

Seit 2010 arbeitete das „Triumvirat APAK-IDW-WPK“ unter dem Pseudonym „Qualitätssicherung Abschlussprüfung“ an der Marktbereinigung mittels sog. Qualitässicherung. Der deutsche Bundestag hat in einem ersten Schritt bereits 2000 die 4. WPO-Novelle, die bekannt geworden ist, unter der Bezeichnung „Gesetz on demand IDW/WPK“ (vgl. Prof. Kluth, DStR 2000, S. 2015 f.) beschlossen.

 

Am Ende des ersten QK-Zyklus 2005/2006 kam für viele Wirtschaftsprüfer das böse Erwachen. Das Ergebnis zeigte überwiegend eine Verweigerung des Berufsstands, denn die Umsetzung war völlig überzogen, bürokratisch und dokumentationsintensiv, für viele kleine Praxen eine zweite Abschlussprüfung. Dieses Verfahren wurde später in der EU-Richtlinie „Quality Assurance Review getauft. Hat sich der Bundestag bei der 4. WPO-Novelle mit einem „Etikettenschwindel“ über den Tisch ziehen lassen?

 

Schon frühzeitig wurde das deutsche QKV zusätzlich mit der Schikane „Teilnahmebescheinigung“ flankiert, einer permanenten Zugangsprüfung zum Prüfermarkt.

Abschlussprüferpraxen, Entwicklung seit 2008

Dreiste Lüge oder Vertuschung?

Da half auch die dreiste Falsch-Berichterstattung aus der Wirtschaftsprüferkammer nicht viel. Eine Zeitlang manipulierte die WPK ihre Statistik, indem sie die angestellten WP als erfolgreiche Teilnehmer am Qualitätskontrollverfahren einordnete. Denn die KPMG hat zum Beispiele nur eine Teilnahmebescheinigung erhalten und nicht 1000 für jeden angestellten Wirtschaftsprüfer. Dreist schrieb man in einer DB-Pressemitteilung 2007, dass 71 Prozent der Wirtschaftsprüfer mit einer Teilnahmebescheinigung/Ausnahmegenehmigung ausgestattet sind. Man belog lieber die Öffentlichkeit, als das Qualitätskontrollverfahren (QKV) verhältnismäßig zu gestalten, um auf diesem Weg die hohen Quoten zu erreichen.

Vom wahren Ausmaß des verfassungsrechtlich bedenklichen Eingriffs in die Berufsausübungsfreiheit ahnte Prof. Kluth 2000 noch nichts, als er im DStR seine verfassungsrechtliche Prüfung vorstellte. Denn 2000 gab es in Deutschland noch nicht die (von Österreich abgesehen) in der EU einmalige Teilnahmebescheinigung.

 

Bei den 319a-Eliteprüfern ab 2007 dasselbe Spiel

Mit Einführung der Sonderuntersuchungen (SU) ab 2007 ging auch der Aderlass bei den „Eliteprüfern“ los. Die Vertreibung der kleinen 319a-Prüfer wurde unter dem Diktat der WPK/Big4/APAK vorangetrieben. Während man zum Auftakt der SU 2007 bereits ausgeschiedene kleine 319a-Prüfer der SU unterzog, verschonte man die Big4. Erst zwei Jahre nach dem Start der SU waren alle Big4 in ihrer jährlichen SU angekommen.

Während Frankreich WP-Praxen mit nur einem 319a-Mandat nicht der SU unterwarf, hat der WPK-Vorstand (WPK-Präsident von 2008 bis 2011: EY-Vorstand Prof. Pfitzer) diese kleinen Prüfer alle drei Jahre mit der Sonderuntersuchung und der Qualitätskontrolle überzogen. So verwundert es nicht, dass sich die Anzahl der Praxen mit nur einem 319a-Mandat nach unserer Auswertung von 2009 bis 2013 um 30 Prozent und die Praxen mit zwei 319a-Mandante um 76 Prozent verringert hat.

Die Entwicklung der Prüferbranche deutet darauf hin, dass sich am Ende wohl das erfüllen wird, was Prof. Winkeljohann bei seinem Amtsantritt 2010 der Öffentlichkeit via FAZ-Giersberg Nr. 148, S. 15, mitteilen ließ:

... Winkeljohann ist daher davon überzeugt, dass sich der Wirtschaftsprüfermarkt mit vier Großanbietern (gemeint sind die Big4) stabilisieren wird.

"Kleine Prüfungsgesellschaften haben nur noch als Boutiquen in bestimmten Nischen eine Überlebenschance.“

Damit hätte sich die EU-Reform ins Gegenteil dessen verkehrt, was Barnier 2010 im Grünbuch gefordert und auch in der VO und Richtlinie ermöglicht hat. Wir hoffen aber, dass sich diesmal der deutsche Gesetzgeber über die Tragweite seiner Gesetzesänderungen bewusst ist.